Grassland | AGB Offline
grassland produziert individuelle Schriftzüge, Firmen-Logos und Leuchten für Geschäftsräume, für Messen oder für den privaten Wohnbereich.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung dieser Bestimmungen

(1) Vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall kommen für Verträge mit grassland, im Weiteren als Verkäufer bezeichnet, nur ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Käufer, im Weiteren als Käufer bezeichnet, mit unseren Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Die Bedingungen des Verkäufer gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen und für alle aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer resultierenden Pflichten.

 

§ 2 Angebote, Leistungsumfang, Vertragsabschluss und Formerfordernis

(1) Die Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.

(3) Änderungen in Design, Konstruktion, Werkstoffwahl und Spezifikation behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Geringfügige Abweichungen in Struktur und Farbtönung von Oberflächen bleiben vorbehalten.

(4) Teillieferungen über einen angemessenen Zeitraum sind zulässig.

(5) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(6) Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie Beschaffenheitsvereinbarungen und Ergänzungen oder die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.

(7) Alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung müssen schriftlich, durch Telefax oder in elektronischer Form erfolgen, soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die von dem Verkäufer angegebenen Preise für den Weiterverkauf (Verkaufspreise) sind unverbindliche Preisempfehlungen. Rabatte und “Hauspreise” entsprechen nicht der Preispolitik des Verkäufers.

(2) Die Preise gelten ab Werk. Verpackung und sonstige Versand- und Transportkosten sind nicht frei. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer Kraft gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet wird. Mehrwegverpackungen sind hingegen binnen 30 Tagen nach Lieferungsempfang an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendekosten trägt der Käufer.

(3) Liegen zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von dem Verkäufer zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 30%, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

(5) Maßgeblich sind die von dem Verkäufer genannten Preise, zu denen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer – soweit diese anfällt – zugerechnet wird. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen im Einzelfall Schecks angenommen, erfolgt dies nur erfüllungshalber und ohne Skontoabzug. Etwaige Diskontspesen sind vom Käufer zu tragen. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge vorbehaltlos auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

(6) Befindet sich der Käufer mit der Zahlung mit mehr als einer Woche im Verzug oder treten berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit auf, so ist der Verkäufer berechtigt, alle Zahlungsziele zu widerrufen und nach den gesetzliche Regelungen vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

(7) Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer, unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche, bei Verbraucherverträgen Zinsen i. H. v. 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und bei Handelsverträgen Zinsen i. H. v. 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

(8) Stehen dem Verkäufer gegenüber dem Käufer mehrere Forderungen zu, so bestimmt der Verkäufer, auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird.

 

§4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Gegen Forderungen des Verkäufers darf der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlungen fälliger Rechnungsbeträge von sich aus zu kürzen.

 

§ 5 Lieferfrist

(1) Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden. Soweit sie unverbindlich sind, gerät der Verkäufer erst dann in Verzug, wenn der Käufer dem Verkäufer zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Nachträgliche .nderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Käufers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

(2) Wird die geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch den Verkäufer unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Witterungsbedingungen, Wachstumsstörungen des Grases, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und ihm im Falle unseres Vertragsrücktritts bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit dies nicht nach zwingenden gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen ist, mit der Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

§ 7 Rücksendungen

Rücksendungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Ware muss entsprechend verpackt und vom Spediteur der Wahl des Verkäufers zurückgesandt werden. Bei Nichteinhaltung kann die Annahme verweigert werden.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.

(2) Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehende Forderung tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab.

(3) Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Verkäufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.

(4) Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufer freigeben.

(5) Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehalte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers bei Mängeln beträgt 1 Jahr ab Anlieferung der Ware. Soweit der Käufer ein Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (2) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Eine genaue Beschreibung des Mangels ist zusammen mit einer Fotodokumentation einzureichen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die § 377 ff. HGB.

(3) Die Gew.hrleistungsansprüche sind nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückg.ngigmachung des Vertrages zu verlangen.

(4) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung einer Garantie oder dem arglistigen Verschweigen eines Mangels beruhen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.

 

§ 10 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften oder der Übernahme von Garantien.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Arglist vorwerfbar ist. Bei Verträgen, bei denen der Käufer ein Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Soweit gemäß vorstehender Regelungen die Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 ff BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der § 1, 4 ProdHaftG.

 

§ 11 Fernabsatzgesetz

Nach der gesetzlichen Regelung des Fernabsatzgesetzes besteht kein Widerrufsrecht: Bei der Lieferung von grassland Produkte handelt es sich um Waren, die auf Kundenspezifikation angefertigt werden.

 

§ 12 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Köln.

 

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Köln. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 17 EuGVÜ bzw. Artikel 23 EuGVVO). Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ bzw. des EuGVVO zuständig ist.

(3) Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

(2) Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: November 2020, grassland, Oskar-Jäger-Str. 133-135, 50825 Köln, Tel 0221-4699090, agb@grassland.eu

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